SCP-450

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Objekt-Nr.: SCP-450

Klassifizierung: Euclid

Sicherheitsmaßnahmen: SCP-450 ist immer abzuschließen und zu bewachen, mit Ausnahme der monatlichen Wartung und Reinigung wie unten beschrieben. Alle Zivilisten und Mitarbeiter, die SCP-450 zu einem anderen Zeitpunkt betreten, werden als vermisst betrachtet und es sind keine Rettungsversuche zu unternehmen.

Beschreibung: SCP-450 ist der Todestrakt des verlassenen ██████████-Bundesgefängnisses in █████████, ██. Die Distanz vom Eingang bis zur Hinrichtungskammer beträgt etwa 166,5 Meter. Ein komplexes, mit menschlichem Blut gezeichnetes Muster befindet sich an der Wand hinter dem elektrischen Stuhl. Dieses Muster verschlechtert sich langsam im Laufe der Zeit aufgrund der normalen Umweltdegradation und muss regelmäßig erneuert werden.

Der Zellenblock wird von einer oder mehreren feindseligen, geisterhaften Entitäten bewohnt. Die Aufmerksamkeit besagter Entitäten zu erregen ist stets tödlich und kann oder kann nicht durch eines der folgenden Kriterien erfolgen:

  • Den Zellenblock auf einem anderen Weg als den Haupteingang betreten.
  • Sich schneller als 0,25 Meter pro Sekunde bewegen.
  • Sich länger als 25 Minuten am Stück in dem Zellenblock aufhalten.
  • Innerhalb von 24 Stunden den Zellenblock öfter als einmal betreten.
  • Jegliche elektrische Geräte bedienen.
  • Geräusche lauter als ca. 25 dB.

Personal, das mit der Erneuerung des Musters beauftragt ist, wird angewiesen, leise und langsam die Mitte des Hauptflurs hinunterzugehen. Da es etwa elf Minuten dauert, die Hinrichtungskammer mit der höchstmöglichen sicheren Geschwindigkeit zu Fuß zu erreichen, bleibt dem Personal maximal drei Minuten Zeit, um an dem Muster zu arbeiten und hat immer noch genug Zeit, um ein sicheres Verlassen der Einrichtung zu gewährleisten.

Auditive und visuelle Halluzinationen (einschließlich geisterhafter Stimmen, blutender Wände und Poltergeist-Aktivitäten) gelten als normal. Sollten diese ausbleiben, ist Vorsicht geboten. Das Personal wird aufgefordert, tote Körper, übernatürliche Aktivitäten und zurückgelassene Gegenstände nicht zu untersuchen.

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