
Zeichnung von "Der großartige Bazoo", eingereicht von █████ am ██.██.████1
Objekt-Nr.: SCP-289-DE
Klassifizierung: Keter
Sicherheitsmaßnahmen: SCP-289-DE ist in einer für Humanoide geeigneten Eindämmungszelle am Standort-DE17 unterzubringen, welches im Stil eine Geburtstagsfeier ausgestattet sein soll. Ein Bad oder eine Toilette wird nicht benötigt. SCP-289-DE darf Anträge zur Ausstattung seiner Zelle stellen, die nach der Prüfung durch die Standortleitung genehmigt werden können. Hierbei handelt es sich größtenteils um Ausstattung, die typisch für Kindergeburtstage sind.
Um ein „Happy Birthday“-Ereignis zu verhindern müssen sämtliche regionale Stellenanzeigen in Zeitschriften, Zeitungen, Internet oder anderen aktuellen Quellen überprüft und sämtliche Stellenanzeigen, die SCP-289-DE betreffen, an der Veröffentlichung gehindert werden
Sollte es zu einem “Happy Birthday“-Ereignis kommen müssen alle sich in der Nähe befindlichen Agenten zu großen Kindergeburtstagen, Festivals, Volksfesten oder anderen privaten oder öffentlichen Feierlichkeiten in der unmittelbaren Umgebung des Eindämmungsstandortes geschickt werden um nach SCP-289-DE zu fahnden und es festzusetzen.
Es sollte möglichst versucht werden, SCP-289-DE friedlich einzudämmen, um größeres Aufsehen zu vermeiden. Dazu muss die Feierlichkeit beendet oder die benötigte Anzahl an Kindern aus dem Wirkungsbereich entfernt werden. Da es einen relativ einfachen Verstand besitzt, kann SCP-289-DE anschließend mittels einer falschen Aussage oder einfachen Tricks2 zu einem Eindämmungs-Transporter gelockt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich keine der anwesenden Personen während des Eindämmungsprozesses SCP-289-DE nähern, um eine mögliche Provokation zu verhindern.
Sollte SCP-289-DE sich aggressiv verhalten müssen sämtliche anwesenden Zivilisten vom unmittelbaren Standort evakuiert werden. In diesem Fall können Mitarbeiter auch zu Schusswaffen und schweren Netzpistolen greifen, um SCP-289-DE ausreichend zu immobilisieren.
In beiden Fällen ist allen anwesenden Personen anschließend ein Klasse A-Amnesikum zu verabreichen.
Beschreibung: SCP-289-DE ist ein humanoides Wesen, welches in einem großen Maskottchen-Kostüm steckt. Das Kostüm stellt ein rundlich geformtes, dickes, violettes Monster mit bunten Flecken am Körper, großen Glubschaugen mit wackelnden schwarzen runden Plastikpupillen, grünen Zacken auf dem Rücken und am kurzen, echsengleichen Stummel-Schwanz und einem riesigen Maul mit gelben spitzen Zähnen dar. Am Hals trägt es eine übergroße pinke Schleife mit bunten Flecken.
Das Kostüm hat eine Höhe von 2,30 m und das Gesamtgewicht von SCP-289-DE beträgt 243 kg.
Bis auf sein Maul weist das Kostüm keinerlei erkennbare Öffnungen auf und hat weder einen Reißverschluss, noch Knöpfe, Klett- oder andere Verschlüsse.
SCP-289-DE ist in der Lage, sein Maul auf eine Breite von bis zu einem Meter auseinander zu zerren3. Das Innere des Maules erscheint vollkommen schwarz und Versuche, Aufnahmen vom Inneren, insbesondere vom drinnen befindlichen Humanoiden, zu machen, sind gescheitert.
Röntgen- und CT-Aufnahmen zeigten im Inneren ein Skelett eines erwachsen menschlichen Mannes im Alter von etwa 25 – 35 Jahren auf, jedoch fehlen sowohl Organe als auch andere organische Komponenten. Das Kostüm besteht aus einer Art reiß- und schnittfestem Stoff, welcher sich wie Plüsch anfühlt, aber dick und widerstandsfähig genug ist, um selbst Messerschnitte, Pistolenschüsse und sogar Narkosepfeile ohne nennenswerten Schaden zu überstehen.4 Verletzungen des Stoffes heilen, je nach Größe und Art der Verletzung, innerhalb von einigen Sekunden bis wenigen Minuten. Das Innere ist gefüllt mit synthetischer Wolle, die anscheinend die fehlende organische Masse ersetzt. Über den 20 cm großen Augen befinden sich große, dichte und mit langen Haaren versehene Augenbrauen, die sich unabhängig bewegen und die Gefühlszustände von SCP-289-DE zeigen.
SCP-289-DE bezeichnet sich selbst als „Der Großartige Bazoo“ und zeigt stark kindliche Verhaltens- und Denkweisen. Für gewöhnlich ist es kooperativ und zeigt ein überaktives, stets gut gelauntes Verhalten, solange man es nicht provoziert oder sich negativ über es äußert.
Aufgrund seiner körperlichen Statur und seines Gewichtes bewegt es sich für gewöhnlich eher behände und kann sich höchstens in schneller Schrittgeschwindigkeit fortbewegen. Jedoch ist es überraschend schnell mit den Händen und zeigt einen hohen Grad an Geschick, Reflexe und Koordinationsfähigkeit, sei es beim schnellen Greifen und Werfen von Objekten oder Personen, beim Jonglieren, bei Taschenspielertricks, dem Zeichnen einfacher Bilder oder den Umgang einfacher Instrumente. Tests ergaben zusätzlich, dass es in der Lage war, Gewichte bis 300 kg zu stemmen und Schläge auszuführen, die ausreichend sind, um durch verstärke Holztüren zu schlagen.
Außerhalb eines „Happy Birthday“-Ereignisses scheint SCP-289-DE permanent in seiner Zelle zu feiern. Es benötigt weder Schlaf noch produziert es Abfallprodukte und ernährt sich ausschließlich von Speisen und Getränken, die typisch für Kindergeburtstage sind, wie etwa Partyfrikadellen, süßen Limonaden, Süßigkeiten oder Geburtstagstorten5.
Es wird Personal in der Nähe bitten, mitzufeiern, doch es ist anzuraten, dies freundlich und mit einer möglichst schonenden Begründung abzulehnen, um eine mögliche Provokation zu verhindern. Wird es jedoch beim Feiern gestört oder angegriffen, reagiert SCP-289-DE äußerst aggressiv und gewalttätig, was aufgrund seiner anomalen Stärke oft tödlich für Beistehende enden kann.
In unregelmäßigen Abständen erscheinen in örtlichen Printmedien oder auf Internetseiten Stellenanzeigen, die Auftritte von „Der großartige Bazoo“ für Kindergeburtstage oder andere großen Kinderveranstaltungen zu günstigen Preisen anbieten (bezeichnet als SCP-289-DE-1). Bis auf eine Telefonnummer gibt es keinerlei Hinweise auf den oder die Verfasser, weder Namen noch Orte und Ermittlungen zu Ruf- bzw. IP-Adressen-Verfolgung blieben bisher ergebnislos.
Sollte eine Person auf SCP-289-DE-1 aufmerksam werden und SCP-289-DE telefonisch für seine Veranstaltung bestellt, die den Mindestvoraussetzungen einer geeigneten Feierlichkeit für SCP-289-DE entspricht, so tritt ein „Happy Birthday“-Ereignis ein, bei dem SCP-289-DE auf unbekannte Weise aus seinem aktuellen Standort verschwindet und einige Zeit später sich bei der betroffenen Veranstaltung materialisiert.6
Folgende Voraussetzungen müssen für die Feierlichkeit gegeben sein, um ein "Happy Birthday"-Event auszulösen:
- Es müssen mindestens fünf Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, anwesend sein
- Das Fest muss für ein Kind veranstaltet werden, z.B. ein Geburtstag, oder sollte die Hauptmerksamkeit auf Kinder haben, z.B. eine Feierlichkeit zum Kindertag
- Die Feierlichkeit muss Merkmale einer typischen Kinderfeierlichkeit haben, wie passende Dekorationen, Musik und Speisen
- Das geplante Programm muss auf Feierlichkeiten für Kinder konzipiert sein, z.B. durch typische Spiele auf Kinderfeiern
Versuche, SCP-289-DE-1 ohne geplante Feierlichkeit anzurufen oder wenn diese nicht den Voraussetzungen eines "Happy Birthday"-Events entsprechen würden, führten bisher immer zu einem lauten Geräusch, welches typisch für eine Luftrüssel-Tröte ist, ehe die Nummer immer besetzt war.
SCP-289-DE wird dann versuchen, die größtmögliche Gruppe von Kindern zu suchen und die Aufmerksamkeit von diesen auf sich zu ziehen. Es wird alles versuchen, um die Kinder zu unterhalten und zum Lachen zu bringen. Dabei wird es lustige Kinderlieder singen, Umarmungen geben und verschiedene Mittel nutzen, die es aus seinem großen schwarzen Maul herausziehen kann, wie etwa große Mengen Konfetti, Luftschlangen, verschiedene kurzzeitig lebendige Luftballontiere, Instrumente, diverse Süßigkeiten oder kleine Geschenke.7
Dabei wirkt es stets freundlich und gut gelaunt, solange die Kinder sich dementsprechend benehmen. Jedoch wird SCP-289-DE sich auch Kinder heraussuchen, die sich in seinen Augen „böse“ verhalten. Die Bedeutung „böse“ ist jedoch in den Augen von SCP-289-DE breit gefächert und kann neben aggressives Verhalten ihm gegenüber auch Angriffe oder Beleidigungen auf anwesende Kinder, schlechte Laune, Langweile oder Weinen, Schreien und Fluchtversuche vor SCP-289-DE beinhalten.
SCP-289-DEs zeigt dann seinen Unmut mittels seiner Augenbrauen, es wird dann versuchen, das betroffene Kind zu packen und es direkt in sein Maul zu schieben. Kleine Kinder verschwinden dabei im Ganzen, während größere Kinder erst halb ins Maul geschoben und mit einer ruckartigen Bewegung Rückgrat und Genick gebrochen wird, ehe sie vollkommen verschlungen werden. Da SCP-289-DE keinerlei Verdauungsorgane aufweist ist unklar, was mit den Körpern der verschlungenen Kinder geschieht oder wohin sie verschwinden. Sollte sich eine Person mit 11 Jahren oder älter als „böse“ erweisen, etwa durch den Versuch SCP-289-DE bei der Unterhaltung der Kinder zu stören oder das Verschlingen des Kindes zu verhindern wird SCP-289-DE mit enormer Gewalt reagieren. Sind alle Störungen beseitigt wird SCP-289-DE versuchen, weiter seinem Unterhaltungsprogramm nachzugehen, unabhängig von der Reaktion der anwesenden Kinder.
Das „Happy Birthday“-Ereignis endet automatisch, wenn die Veranstaltung endet oder die Mindestzahl an Kindern nicht mehr vorhanden ist. Sollte es bis dahin nicht in Verwahrung gebracht worden sein, verschwindet SCP-289-DE spurlos und erscheint erst wieder beim nächsten „Happy Birthday“-Ereignis.
Entdeckung: SCP-289-DE erschien am 14.06.2014 während eines großen Kinderfestes in ██████ in Rheinland-Pfalz, wo gerade Agentin Schilling während ihrer Freizeit mit ihrem siebenjährigen Sohn Michael unterwegs war. SCP-289-DE hatte gerade eine Gruppe Kinder um sich geschart, ehe es aggressiv wurde und mehrere Personen, unter anderem Agentin Schillings Sohn, angriff. Agentin Schilling konnte SCP-289-DE unschädlich machen und eine nahe gelegene MTF-Einheit alarmieren, die SCP-289-DE zum nächsten Foundation-Standort transportieren konnte. Anwesende Zeugen wurden mit einem Klasse B-Amnesikum behandelt und der Vorfall als eine Gasflaschen-Explosion getarnt.
WARNUNG: Zugriff auf Interview SCP-289-DE-α nur mit Zustimmung des leitendendes Forschers gestattet!